Was gibt es Neues?

U23-Akteure demnächst in zwei DWL-Vereinen?

Der Deutsche Schwimm-Verband macht Ernst mit der Förderung des talentierten Nachwuchses: Bei der am Sonnabend in Düsseldorf anstehenden Frühjahrestagug der Fachsparte gibt es unter den zahlreichen Anträgen auch Vorschläge, nach denen in Zukunft Spieler bis zum 23. Lebensjahr in der Deutschen Wasserball-Liga (DWL) mit Einschränkungen zum Sammeln weiterer Erfahrung auch noch für einen zweiten Verein spielen können. Die Auflagen sind allerdings etwas unübersichtlich und gewöhnungsbedürftig.

Für Spieler der U23 darf bei Annahme dann ein Zweitstartrecht für eine Mannschaft erteilt werden, die in der B-Gruppe der DWL spielt. Zudem dürfen in einem weiteren Vorschlag Spieler während nach Ausscheiden des Vereins aus dem Wettbewerb der A-Gruppe zu einem anderen Team der A-Gruppe wechseln. Desweiteren können Bundeskader, die unter 23 Jahre alt sind und für einen Verein startberechtigt sind, der sich für die laufende Saison für den Europapokal qualifiziert hat, können ein Zweitstartrecht für einen anderen Verein der DWL erwerben.

Die Vorschläge könnten die DWL insbesondere im Männerbereich spielerisch um einiges stärken: Damit könnten beispielsweise die Aktiven des bei den Europaspielen 2015 in Baku (Aserbaidschan) erfolgreichen 1998er-Jahrgangs um den dortigen Torschützenkönig Dennis Strelezkij unter den genannten Bedingungen noch bis einschließlich 2021 zusätzlich für einen anderen Verein spielen. Beobachter hatten zuletzt ausgemacht, dass Aktive, die nicht den Spitzenklubs spielen, nach den Jugend-Europameisterschaften kaum  noch eine Förderung erführen.