Was gibt es Neues?

Neue Regeln für den Startrechtwechsel

Mt Beginn des neuen Jahres treten geänderte Regularien für einen Startrechtwechsel innerhalb Deutschlands in Kraft, bei dem jetzt anlog zum Fußball Zeitfenster gelten: So kann für den Bereich des DSV jetzt nur noch in der Zeit vom 1. bis 30. Januar sowie vom 1. bis 30. August gewechselt werden. In dem jeweiligen Wechselkorridor darf nur einmalig ein Vereinswechsel vorgenommen werden, allerdings entfällt die bisherige Einschränkung, dass nicht in einen laufenden Wettbewerb gewechselt werden darf. 

Der DSV kehrt damit im Wesentlichen zu einer Startrechtwechsel-Regelung zurück, die bereits bis 1998 gültig war. So hatte das zuletzt praktizierte Verfahren hinsichtlich des Wechsels in einen laufenden Wettbewerb Probleme verursacht, da die Spielzeiten im bundesweiten Vergleich mitunter sehr unterschiedlich waren. Mit neuen Regelung sind Aktive zudem bei Ortswechseln im letzten Quartal des Jahres nicht mehr für den Rest der Saison auf Eis gelegt.

Ein Startrechtwechsel erfolgt weiterhin über die DSV-Geschäftsstelle unter Verwendung des Formblattes 003, wobei die Unterlagen zu den genannten Terminen komplett vorliegen müssen. Der DSV-Fachausschuss Wasserball hatte auf seiner Sitzung am 10. November 2018 in Hannover mehrere WB-Änderungen beschlossen, die gemäß swim & more 12/2018 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt (Amtliche Mitteilungen vom 14.12.2018) in Kraft getreten sind.